Skip to main content

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Firma RANDOS Relocation and Office Service GmbH

1. Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluß

1.1. Allen Leistungen und Lieferungen von „RANDOS“ liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, welche auch Bestandteil jedes Vertrages und jeder geschäftlichen Vereinbarung mit deren Vertragspartner werden. Andere, ergänzende oder abweichende Bedingungen (einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung durch „RANDOS“. Der Vertragspartner erkennt durch die Unterfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen deren Geltung auch für zukünftige Geschäfte an. Auch Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Bestätigung durch „RANDOS“.

1.2. Bei schriftlichen Verträgen ist der Vertragsinhalt im schriftlichen Vertragstext wiedergegeben. Es bestehen keine darüber hinaus gehenden Abreden oder Nebenabreden.

1.3. Alle Aufträge werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung von „RANDOS“ rechtswirksam. Angebote von „RANDOS“ sind innerhalb ihrer Bindefrist verbindlich.

2. Preis

2.1. Alle Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. In diesen Preisen sind lediglich von „RANDOS“ angebotenen Dienstleistungen, nicht aber damit in Zusammenhang stehende oder von Dritter Seite vorgeschriebene Kosten oder Gebühren aller Art (siehe Punkt 5.2.) enthalten.

2.2. Aufgrund der straffen und für den Auftraggeber kostengünstigen Kalkulation behält sich RANDOS vor, von seinen Zulieferanten Provisionszahlungen anzunehmen, sofern sich daraus keine ausschließliche Bindung an einen Lieferanten ergibt bzw. ein Nachteil für den Auftraggeber oder Expat entstehen würde.

2.3. RANDOS behält sich eine Preisanpassung für den Fall vor, dass zwischen dem Zeitpunkt der Anbotslegung und dem Zeitpunkt der Rechnungslegung eine Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 von mehr als 5 % eintreten sollte. In diesem Fall können wir die Preise entsprechend der Veränderung des VPI 2010 zwischen dem Monat der Anbotslegung und dem Monat der Rechnungslegung anpassen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. 50 % der Auftragssumme sind bei Annahme des Auftrages (siehe Punkt 1.3.) zur sofortigen Zahlung fällig. Die weiteren 50 % sind bei Auftragserledigung zu entrichten (siehe Punkt 3.3.).

3.2. Werden von „RANDOS“ verschiedene Leistungen angeboten, so ist „RANDOS“ berechtigt, die bei Erledigung der einzelnen Teilleistungen, jeweils auf diese Teilleistung entfallenden Honorarbeträge zur Zahlung vorzuschreiben.

3.3. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei „RANDOS“ einlangend ohne jeden Abzug (netto) zu erfolgen.

3.4. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat als vereinbart. Alle offenen Forderungen gegenüber dem Vertragspartner werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners bekannt wird. Eingehende Zahlungen werden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet.

3.5. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nach schriftlicher Vereinbarung entgegengenommen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, „RANDOS“ alle Wechselspesen sowie Diskontspesen zu bezahlen. Bei nachträglich bekannt werdenden Zahlungsschwierigkeiten des Vertragspartners kann „RANDOS“ die Zahlungsbedingungen auch nach deren Gutdünken ändern oder vom Vertrag oder von Teilen des Vertrages zurücktreten. Der Vertragspartner kann daraus keinerlei Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, ableiten.

3.6. Eine Abtretung von Forderungen gegen den Vertragspartner, kann von diesem weder ausgeschlossen noch von dessen Zustimmung abhängig gemacht werden.

3.7. Abgehend von Punkt 3.1. ist „RANDOS“ für den Fall der Beauftragung mit Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Abreise des Auftraggebers aus Österreich stehen, berechtigt, den an sich (laut Punkt 3.1.) bei Auftragsbeendigung fälligen Restbetrag bereits vor erfolgter Abreise zur Zahlung vorzuschreiben und erst nach erfolgter Bezahlung die Arbeiten fortzuführen und zu beenden.

4. Auftragsänderungen, -vereitelung und Stornierung

4.1. Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Auftragserteilung vom Auftrag (aus welchen Gründen immer) zurücktritt oder bereits erteilte Aufträge abändert (sodass deren Umfang verringert wird) verpflichtet er sich, den „RANDOS“ bis dahin entstandenen Aufwand mit einem Stundensatz von Euro 125,-- zuzüglich Umsatzsteuer und entstandener Barauslagen abzugelten.

4.2. Sollte der Auftraggeber die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen oder Unterlagen trotz erfolgter Aufforderung und Nachfristsetzung nicht an „RANDOS“ übergeben, und dadurch die Durchführung der beauftragten Leistungen (ohne dass ihn daran ein Verschulden treffen muss) vereiteln, so ist „RANDOS“ berechtigt, die beauftragte Leistung gemäß Anbot (unabhängig vom Umfang der bis dahin durchgeführten Arbeiten) zur Gänze abzurechnen und ist von einer weiteren Leistungserbringung befreit.

4.3. Sollte der Auftraggeber während der Durchführung des Auftrages selbst Objekte recherchieren und ohne „RANDOS“ zu informieren direkt den Maklerkontakt herstellen, so ist „RANDOS“ berechtigt, unverzüglich vom Auftrag zurückzutreten und den bis dahin entstandenen Aufwand mit einem Stundensatz von Euro 125,-- zuzüglich Umsatzsteuer und entstandener Barauslagen (z.B. aus dem Auftrag resultierende Provisionszahlungen an Makler) abzurechnen.

4.4. Sämtliche während der Durchführung des Auftrages vom Kunden oder vom Auftraggeber zusätzlich gewünschte Dienstleistungen, die nicht im gebuchten Servicepaket enthalten sind, werden mit einem Aufwand von € 125,-- pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer extra verrechnet.

5. Haftung

5.1. „RANDOS“ übernimmt keine Haftung für irgendwelche Eigenschaften von vermittelten Wohnungen oder Schulen udgl. Ebenso haftet RANDOS nicht bei Nichteinhaltung der zeitgerechten Verlängerungsfristen bei Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, sofern es keinen ausdrücklichen Auftrag dazu gab.

5.2. Weiters übernimmt „RANDOS“ keinerlei Haftung für im Zuge der Vermittlung entstandene gesetzlichen Abgaben (Einzahlungsaufforderungen, Maklerprovisionen sowie sonstige Honorare für Übersetzungen, Notariats- oder Rechtsanwaltstätigkeiten, allfällige Prüfungs-, Umschreib- oder sonstige Gebühren). Diese sind von den jeweiligen im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners beauftragten Institutionen, direkt an den Vertragspartner zur Bezahlung vorzuschreiben. Weiters haftet „RANDOS“ nicht für die Rückzahlung allfällig erlegter Kautionen.

5.3. Allfällige Haftungsansprüche gegen beauftragte Dritte (z.B. Spedition, Makler) sind vom Auftraggeber direkt gegen diese Dritte geltend zu machen. „RANDOS“ haftet nicht für derartige Ansprüche, deren rechtzeitige Geltendmachung oder Erfüllung.

6. Auftragserfüllung

6.1. Die einzelnen angebotenen Leistungen sind unter folgenden Bedingungen beendet:

  • Wohnungssuche: Wohnungsübergabe
  • Koordination bei Wohnungsumbauarbeiten: Übergabe der bezugsfertigen Wohnung an den Vertragspartner
  • Ummelde- und An- oder Abmeldetätigkeiten: Freischalten der angemeldeten Bezugsquellen (z.B. Strom, Telefon, Gas, Kabel -TV u.a.), Bestätigung der An- bzw. Abmeldung
  • Speditionsüberwachung: Übernahme des Übersiedlungsgutes am Bestimmungsort bzw. Übergabe an die Spedition bei Abholung
  • Behördenwege: Ausfolgung der jeweiligen Bewilligung/Bestätigung bzw. des Bewilligungsbescheides
  • Orientierung: Übergabe der geforderten und selektierten Unterlagen
  • Auszug und Abreise: Rückstellung der Wohnung an den Vermieter/Hausverwalter

7. Datenschutzerklärung

8. Allgemeines

8.1. Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall werden die Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner möglichst nahekommt.

8.3. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles und formelles Recht anwendbar. Erfüllungsort ist Wien, als Gerichtsstand wird