In Salzburg gibt es gebührenpflichtige und gebührenfreie Kurzparkzonen.
Am besten erkennt man gebührenpflichtige Kurzparkzonen an den Parkscheinautomaten.
Gebührenpflicht besteht von Montag-Freitag von 9 Uhr bis 19 Uhr. An Samstagen von 9 Uhr bis 16 Uhr besteht keine Gebührenpflicht, aber an die maximale Parkdauer von 3 Stunden, muss man sich trotzdem halten. Kontrolliert wird diese durch Parkuhren, auf denen man die eigene Ankunftszeit angeben muss.
In gebührenfreien Kurzparkzonen gilt von Montag bis Freitag 9 Uhr bis19 Uhr und Samstag 9 Uhr bis 16 Uhr, eine maximale Parkdauer von 3 Stunden, die ebenfalls mit Parkuhren kontrolliert wird.
Wenn sie sich schon vorab informieren möchten, in welcher Art von Kurzparkzone sie parken werden, empfiehlt es sich den online Kurzparkzonenplan auf www.stadt-salzburg.at anzusehen.
In den Gebührenpflichtigen Kurzparkzonen stehen Parkscheinautomaten, an denen die Parkgebühr entrichtet werden muss. Die Parkgebühr kann mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomatkarte) entrichtet werden. Gebührenpflicht ist Mo - Fr 09.00 bis 19.00 Uhr.
Vorallem in der Altstadt empfiehlt es sich, aufgrund der Kurzparkzonen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, um Stress zu vermeiden.